Aus medizinischer, aus plastisch-chirurgischer Sicht gibt es kein Verfallsdatum für Brustimplantate. Das heißt, solange Brustimplantate vom ästhetischen Erscheinungsbild her der Patientin gefallen, können sie unbegrenzt im Körper verbleiben. Ein bisschen anders sieht es natürlich aus mit Garantieleistungen der Implantathersteller, zum Beispiel wegen Riss des Implantats oder zum Teil auch wegen Kapselfibrose. Da ist in der Regel eine Grenze von 10 Jahren gesetzt.